Der Freundeskreis dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten, gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO. Für Spenden und Mitgliedsbeiträge ab 100,00 € können wir die sog. Zuwendungsbestätigungen (§ 50 Abs. 1 EStDV) ausstellen, die dann bei der Steuererklärung abgesetzt werden können. Spenden und Beiträge bis 100,00 € können durch den Kontoauszug geltend gemacht werden.

 

 

Unser Vorstands-Team seit November 2024

Vorstand des Freundeskreises:

(von links)
Tim Sattler

Dr. Christopher Dölle

Judith Hühnken
Frank Siemers

Hansjörg Ehlers

 



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