Der Freundeskreis dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten, gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO. Für Spenden und Mitgliedsbeiträge ab 100,00 € können wir die sog. Zuwendungsbestätigungen (§ 50 Abs. 1 EStDV) ausstellen, die dann bei der Steuererklärung abgesetzt werden können. Spenden und Beiträge bis 100,00 € können durch den Kontoauszug geltend gemacht werden.

 

Vorstand des Freundeskreises:

(alphabetisch)
Dr. Christopher Dölle
Frank Siemers

Hansjörg Ehlers

Judith Hühnken

Tim Sattler

 

Was können Sie für den Freundeskreis tun ?


  • Sie können uns mit einem Jahresbeitrag unterstützen. Eine Beitrittserklärung können Sie unter "Mitgliedschaft", "Mitglied werden" ausfüllen.

  • Sie können mit einmaligen Geldspenden helfen, gerne auch zweckgebunden.
  • Sie können mit Sachspenden, tatkräftiger Unterstützung und ihrem Organisationstalent zum Gelingen unserer Veranstaltungen beitragen.

    Um möglichst viel für unsere Schülerinnen und Schüler zu erreichen braucht der Freundeskreis Ihre Mithilfe!